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AGB's

  1. Bei uns im Studio tätowieren wir grundsätzlich erst Personen nach Vollendung ihres 18.ten Lebensjahres. Zum tätowieren von Personen, welche noch nicht volljährig sind, benötigen wir die Einverständniserklärung beider Elternteile, sowie eine Kopie des Personalausweises der Erziehungsberechtigten. Falls nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzt, dann benötigen wir zusätzlich noch die Sorgerechtsbescheinigung. Das Studio bzw. der Dienstleister verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben ohne schriftliche Einwilligung des Kunden. Zum Tätowieren muss mindestens ein Erziehungsberechtigter dabei sein.
  2. Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Zutritt in unserem Studio auch mit Erziehungsberechtigten untersagt!
  3. Wir behalten uns das Recht vor, Kunden unbegründet abzulehnen. Dies gilt insbesondre für politische Wunschmotive.
  4. Wir tätowieren keine Personen, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, die sich in der Schwangerschaft befinden (während und 6 Wochen nach der Stillzeit), bei Einnahme von Blutverdünnenden Medikamenten.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, uns über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.)
  6. Das Tattoo Studio kann keine Haftung übernehmen, wenn der Kunde durch die Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf vom Kunden gelieferten Informationen beruht und sich diese als unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allen Dingen, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb des Tattoo Studios.
  7. Vor dem tätowieren ist eine Einverständniserklärung auszufüllen, welches nur in Zusammenhang mit einem gültigen Ausweis (Personalausweis, Reisepass ,Führerschein )möglich ist. Die Unterschrift verpflichtet zur Einhaltung der abgegebenen Anweisung über Hygiene und Pflege des Tattoos bis zur vollständigen Verheilung
  8. Weiter ist der Kunde darüber aufgeklärt, dass das Tätowieren tatbeständlich eine Körperverletzung im Sinne der §§223,223 a STGB dargestellt. Der Kunde willigt, entsprechend § 226 a StGB, ausdrücklich in diese Körperverletzung ein.
  9. Der Preis für das Tattoo richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand der Tätowierung (Größe, Materialien, Körperstelle, Anfertigung der Vorlage und technischem Grad). Für große Projekte, welche eine Tagessitzung benötigen, arbeiten wir im unserem Studio nach einem festgelegten Tagessatz. Der Preis für ein Tattoo versteht sich inklusive nachstechen (solange die Nachsorge und Pflege des Tattoos richtig eingehalten wurde). Ob ein Nachstechtermin nötig ist, liegt unter professioneller Beurteilung des Tattoostudios. Nachstechtermine sind innerhalb eines halben Jahres nach dem Tattoo-Termin wahrzunehmen, ansonsten fallen erneute Kosten für das Nachstechen an. Cover Ups sind grundsätzlich vom kostenfreien Nachstechen ausgeschlossen, da wir unsererseits nicht dafür garantieren können, dass die Tattoo-Farbe nach dem ersten Stich das alte, wohl möglich Vernarbte Tattoo überdeckt.
  10. Wir behalten uns das Recht ein, den festgelegten Tagessatz einer Tagessitzung auch dann in voller Höhe geltend zu machen, wenn der Kunde die Sitzung auf Grund einer Selbstüberschätzung nicht bis zum Ende aushält und die Fertigstellung des Tattoos an diesem Tag nicht möglich ist.
  11. Die Anzahlung ist im Fall einer kurzfristigen Absage oder Nichterscheinen, nicht rückerstattbar/auszahlbar, da es sich bei der Anzahlung um eine Absicherung für den Tätowierer handelt, um den benötigten Aufwand vorab zu decken.
  12. Die Bezahlung erfolgt immer in Bar und in voller Höhe nach Vollendung der zu erbringenden Leistung.
  13. Wir verwenden nur sterile Einwegnadeln zum Tätowieren.
  14. Wir informieren euch Nach der Tattoositzung ausführlich über Pflegehinweise zur Nachbehandlung eines Tattoos. Eine Pflegeanleitung wird nach dem tätowieren ausgehändigt und wir stehen jederzeit für Beratung und Fragen zur Verfügung.
  15. Der Kunde versichert, alle für seinen Behandlungsverlauf erforderlichen Anweisungen des Betreibers oder Mitarbeiter des Studios Folge zu leisten.
  16. Bei Terminabsprachen verlangen wir eine Anzahlung in Höhe von 100€, die nach dem Termin mit dem Endpreis verrechnet wird. Wird ein Termin nicht spätestens 14 Tage vorher abgesagt, behalten wir die Anzahlung für unseren bereits entstandenen und noch bevorstehenden Aufwand als Enschädigung ein. Nur in besonderen Fällen ist eine Rückerstattung der Anzahlung möglich, welche jedoch im Ermessen des Studios liegt.
  17. Selbstgezeichnete Tattoovorlagen sind Eigentum des Tattoostudio und dürfen nur nach Absprache mit dem Künstler(Urheber) weiterverwendet oder mitgenommen werden. Der Urheber ist nicht verpflichtet Kopien des Entwurfs herauszugeben bzw. weiterzugeben. Des Weiteren bleibt das Recht des Urhebers bei dem Urheber. Der Kunde erhält keine Rechte für die Motive. (Für Tätowierungen besteht ein Urheberrechtlicher Schutz gemäß §2 Abs. 1 Nr.4 UrhG.)
  18. Wir übernehmen keine Haftung für Folgeprobleme, wie z.B. falsche Pflege, falsche Salbe, falscher Sonnenschutz, oder welcher Art auch immer.
  19. Das Tattoo wird unter aller hygienischen Vorschriften, in Anwendung professioneller Instrumente und Techniken ausgeführt.
  20. In seltenen Fällen können durch die Tattoo Farbe Allergien auftreten.
  21. Der Kunde verpflichtet sich, während seines Besuches im Tattoo Studio eine angemessene Verhaltensweise an den Tag zu legen. Sollte sich der Kunde selbst nach einer Verwarnung weiterhin nicht angemessen verhalten, hat der Tätowierer das Recht, den Kunden aus dem Tattoo Studio zu verweisen und gegebenenfalls ein Hausverbot auszusprechen.
  22. Zum Tattoo-Termin darf lediglich eine Person als Begleitung mitgebracht werden. Diese Person darf nur unter passenden Voraussetzungen mit in die Tattoo-Räumlichkeiten rein.
  23. Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss mit den AGB’s einverstanden, weiterhin verzichtet der Kunde bei auftretenden Komplikationen Schadensersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das ausführende Studio oder den Tätowierer geltend zu machen.